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3. Individuelle, betriebliche Lösung zur ArbeitssicherheitEin Unternehmen kann seine Verpflichtungen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch mit Hilfe einer individuellen Lösung erfüllen. Diese individuelle Lösung muss im Gegensatz zu überbetrieblichen Lösungen nicht durch die EKAS genehmigt werden. Sie muss jedoch bei der Kontrolle durch die Durchführungsorgane die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie die EKAS zur Genehmigung an eine überbetriebliche Lösung stellt. Hier können wir Ihnen helfen. Copyright © 2000 creation-h, 3455Grünen / http://www.creation-h.ch
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